Ein Pflichtverteidiger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kosten für das Ausdrucken einer fast 7.000-seitigen digital überlassenen Akte erstattet werden. In der Regel sei der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache nicht geboten. Davon gebe es in Zeiten der Digitalisierung nur noch seltene Ausnahmen, so das OLG Nürnberg (Az. Ws 649/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU
Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet. Die Entschließung betrifft Angebote aus