Keine Feuerwehrgebühren für spontane Hilfe bei einer Reifenpanne

Das VG Gießen gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete (Az. 2 L 260/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge