Die selbst verkehrssicherungspflichtige Betreiberin kann sich gegenüber der Beklagten nicht auf eine unvollständige bzw. fehlerhafte Prüfung berufen, entschied das OLG Frankfurt. Da u. a. das beschädigte Material vernichtet worden war, sei auch nicht der Nachweis geführt worden, dass die behauptet pflichtwidrig durchgeführte Prüfung kausal für die Explosion geworden sei (Az. 9 U 58/22).
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 –