Das AG München wies die Klage eines Hundehalters ab, da weder die Schadensverursachung an dessen Porsche hinreichend nachgewiesen war noch eine Haftung des Paketzustellers angesichts überwiegenden Mitverschuldens des Hundehalters bestand (Az. 223 C 6838/25).
12-Uhr-Tankregel: 6 Cent höhere Marge auf Benzin
Eine Zeitreihenanalyse von ZEW und DICE zeigt die Preisentwicklung an der Zapfsäule.