Das LG München II konnte bzgl. eines Badeunfalls weder eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht noch einen Organisationsmangel in Hinblick auf die Badeaufsicht bei der Gemeinde als Betreiberin des Freibades noch eine Haftung der Bademeister feststellen (Az. 2 O 5124/19).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung