Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben (Az. 12 Sa 513/22 u. a.).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Potentiale der Kreislaufwirtschaft steigern

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Mit diesem Programm soll Deutschland von Rohstoffimporten unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden.