Keine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmerin

Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne weiteres eine Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Das LAG Schleswig-Holstein hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt (Az. 5 Sa 222 d/24).

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