Keine Kostenerstattung für Augen-OP in türkischer Privatklinik

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann (Az. L 16 KR 196/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt