Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann (Az. L 16 KR 196/23).
Im Reisekostenrecht beträgt die „geringe Entfernung“ höchstens zwei Kilometer
Die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende „geringe Entfernung“ zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden