Das SG Stuttgart entschied zur Kostenübernahme der GKV für ein Exoskelett. Im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs sei die Versorgung mit einem Exoskelett nicht geeignet, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannten Indikationen nicht erfüllt sind (Az. S 15 KR 1464/22).
WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko
Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.