Das SG Stuttgart entschied zur Kostenübernahme der GKV für ein Exoskelett. Im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs sei die Versorgung mit einem Exoskelett nicht geeignet, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannten Indikationen nicht erfüllt sind (Az. S 15 KR 1464/22).
„Stutenbissigkeit“ auf Weide
Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Stute beim ersten Aufeinandertreffen mit einer anderen Stute auf einer Weide durch einen Tritt