Keine Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung von beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen auf die Tarifbeschäftigten des Bundes

Die außertarifliche Übertragung von Besoldungsregelungen für Beamte und Soldaten auf alle Tarifbeschäftigten des Bundes einschließlich der Bundespolizei durch das BMI unterliegt nicht der Mitbestimmung des Bundespolizeihauptpersonalrats. Die entschied das BVerwG (Az. 5 P 5.23).

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