Keine Offenlegungspflicht für Referenzwert-Methodik bei Immobilienkrediten

Der EuGH hat entschieden, dass Banken bei Immobilienkrediten nicht verpflichtet sind, die Einzelheiten der Methodik eines rechtlich geregelten Referenzindexes wie dem WIBOR gegenüber Verbrauchern offenzulegen (Rs. C-471/24).

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