Es besteht keine Hinweispflicht des Reisebüros auf Notwendigkeit eines Reisepasses für Auslandsreisen. Das AG München wies daher Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag ab (Az. 171 C 3319/23).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 18. Juni 2026
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.