Das BSG hat entschieden, dass für Pflegepersonen keine Rentenversicherungspflicht entsteht, wenn die gepflegte Person lediglich im Rahmen einer europäischen Sachleistungsaushilfe versorgt wird und nicht in der deutschen sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Zuständig für entsprechende Sozialleistungen bleibt ausschließlich der Heimatstaat (Az. B 10/12 R 4/23 R).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung