Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. So das FG Münster (Az. 3 K 99/23 F).
Stellungnahme zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrollverordnung
Die BRAK hat zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrolle Stellung genommen. Sie hebt dabei u. a. hervor, dass die EU-Kommission Auswirkungen von Übernahmen im Technologiesektor