Die Bundesregierung plant derzeit weder die Einführung einer Zuckersteuer noch anderer Steuern auf zuckergesüßte Getränke oder andere zuckergesüßte Lebensmittel.
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung