Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass durch eine Untreue erlangte Einnahmen regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen sind – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zwecke der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine „Rückzahlung“ davon (teilweise) zu profitieren (Az. 4 K 84/23).
Bundesregierung ebnet den Weg für CO₂-Speicherung und -Nutzung (CCS und CCU)
Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Damit sollen die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon