Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten

Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sog. Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. So entschied das FG Köln (Az. 1 K 2206/21).

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