Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat

Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.