Das Niedersächsische FG entschied, dass der Haftungstatbestand mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch anknüpft mit der Folge, dass damit die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung bleibt, und nicht dessen Einkommensteuerschuld (Az. 9 K 155/22).
Autoexporte nach China brechen um ein Drittel ein
Die deutschen Autoexporte nach China brechen massiv ein, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Auch andere Schlüsselindustrien verlieren deutlich an Boden.