Ein Anwalt kann sich nicht darauf berufen, die Berufungsbegründung wegen eines kaputten Druckers nicht per beA versendet zu haben. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. III ZB 4/23).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: