Keine Wolfshinweisschilder durch Jagdpächter im Naturschutzgebiet

Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ keine Wolfshinweisschilder aufstellen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 B 10738/24)

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“

Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).