Wer den mehrfachen Aufforderungen der Bank zur Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen nicht nachkommt, riskiert die Kündigung des Girokontos. So das LG Flensburg (Az. 3 T 1/23).
Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 75 Absatz 3 Satz 4 MinStG bekannt. Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen