Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge kann auch ein Unternehmer beanspruchen, der im Auftrag von Hessen-Forst tätig ist. So das FG Hessen (Az. 5 K 1499/20).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür