Das FG Hamburg hatte im Rahmen einer Gesamtwürdigung etwa auf der Grundlage vorliegender ärztlicher Beurteilungen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine Behinderung im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG besteht (Az. 1 K 121/22).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders