Kindergeldberechtigung eines im Inland lebenden EU-Ausländers trotz möglichem Verstoß seines Arbeitgebers gegen das Mindestlohngesetz

Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften (hier: Mindestlohngesetz) kann nicht zur Versagung von Kindergeld für einen freizügigkeitsberechtigten EU-Staatsangehörigen in Deutschland führen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 2050/22).

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