Das VG Göttingen hat den Widerruf einer Zuwendung des Landes Niedersachsen für die Sanierung der Kirche in Tettenborn bestätigt (Az. 1 A 355/20).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker