Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes gegen tierschutzrechtliche Anordnung erfolglos

Das VG Koblenz wies die Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes ab und bestätigte die tierschutzrechtliche Anordnung zur drastischen Reduzierung ihres Hundebestands von 61 auf maximal fünf Tiere (Az. 3 K 498/25.KO).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge