Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich

Das LAG Baden-Württemberg hat der Angestellten eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen (Az. 2 Sa 14/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig

Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung