Klage einer Tierzüchterin gegen den Widerruf ihrer Zuchterlaubnis für Hunde abgewiesen

Laut VG Osnabrück liege bei der Klägerin eine tierschutzrechtliche Unzuverlässigkeit im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundezucht vor. Die Klägerin habe wiederholt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen (Az. 2 A 241/24).

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