Klage erfolgreich – Insolvenzgeld-Versicherung

Bei aufeinanderfolgenden Insolvenzereignissen ist grundsätzlich das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgebend. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich wieder Zahlungsfähigkeit erlangt hat. Dies entschied das SG Gießen (Az. S 14 AL 4/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer

In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt