Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“ mit dem Südwestrundfunk kündigte und keine Zahlungen mehr leistete, nicht rechtzeitig Widerspruch gegen die Bescheide über die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen erhoben hatte (Az. 5 K 606/24.KO).
Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe Berichtsmonat September 2025
Im September ist laut BMWE die Produktion im Produzierenden Gewerbe gestiegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie preis-, kalender- und saisonbereinigt 1,3 Prozent über dem