Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“ mit dem Südwestrundfunk kündigte und keine Zahlungen mehr leistete, nicht rechtzeitig Widerspruch gegen die Bescheide über die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen erhoben hatte (Az. 5 K 606/24.KO).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese