Das LG Mainz hat eine Klage wegen etwaiger Impfschäden gegen die AstraZeneca AB zurückgewiesen (Az. 1 O 192/22). Ein pharmazeutisches Unternehmen hafte für seine Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz nur dann, wenn diese bei einer abstrakt generellen Abwägung ein negatives Nutzen/Risikoverhältnis aufwiesen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese