Behörden haben nicht die Möglichkeit, gesetzlich festgelegte Fristen ohne Ausnahmeregelung (hier: Klagefrist) zu verlängern. Wer sich auf eine anders lautende Zusicherung einer Behördenmitarbeiterin verlässt, dem könne auch keine Wiedereinsetzung gewährt werden, so das VG Magdeburg (Az. 6 A 33/23 MD). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1