Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: