Das Forschungsteam des IfM Bonn hat sowohl Stellungnahmen aus einer öffentlichen Konsultation des BMWK ausgewertet als auch eine umfangreiche Literaturanalyse durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass insbesondere KMU in jeder Phase des Vergabeprozesses Hemmnisse erfahren – von der Suche nach geeigneten Ausschreibungen bis hin zur Angebotsabgabe.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §