Im Wettstreit um die Auszubildenden geraten Kleinstbetriebe (weniger als 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) lt. IfM Bonn immer weiter ins Hintertreffen: Trotz eines leichten Anstiegs der Anzahl der Auszubildenden waren Ende Dezember 2023 in diesen Betrieben 3,4 % weniger Auszubildende beschäftigt als zum Jahreswechsel 2022/23.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese