Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig. Adidas hatte in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll. Weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass dies allein durch Emissionsreduzierungen erfolgt, wurde das Unternehmen zur Unterlassung der entsprechenden Aussage verurteilt (Az. 3 HK O 6524/24).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.