Das BMWK und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung.
Konzentrationswirkung der Genehmigung zur Änderung von Windenergieanlagen auch bei eingeschränktem Prüfprogramm
Auch bei einem gesetzlich eingeschränkten Prüfprogramm entfaltet die (fingierte) immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Konzentrationswirkung. Deshalb muss der Anlagenbetreiber keine weiteren Genehmigungen einholen. Dies hat das BVerwG entschieden