Das BMF hat zu den Folgen der BFH-Urteile I R 33/22 und I R 17/21 vom 11.12.2024 Stellung genommen (Az. IV C 2 – S 2770/00048/001/044).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.