Ab 25. Juni 2023 treten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe in Kraft. Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.