Die Aufforderung, nach zwei missglückten Beförderungsversuchen die Koffer am Gepäckbeförderungsband abzuholen, stelle eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Reiseveranstalters dar. Den Reisenden stehe lt. LG Frankfurt somit Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu (Az. 2-24 S 2/24).
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung