Der VGH Baden-Württemberg hat die Vollziehung des Beschlusses des VG Sigmaringen vom 22. September 2025 vorerst ausgesetzt. Damit ist das Land Baden-Württemberg zunächst, bis zur Entscheidung über seine Beschwerde, nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Teilnahme an einer Kompetenzmessung bis zum 31. Oktober 2025 zu ermöglichen (Az. 9 S 1947/25).
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –