Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das AG München die Klage auf Zahlung von 3.158,38 Euro ab. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Nachweis des behaupteten, anspruchsbegründenden Geschehensablaufs nicht führen (Az. 161 C 14050/23).
BaFin: Rückzahlung von Bankenabgabe
Das VG Frankfurt hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum