Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden