Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass sich der Drei-Tages-Zeitraum gem. § 122 Abs. 2a AO nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags verschiebt, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet (Az. 3 K 3067/23).
Faire Mobilität von Arbeitskräften: EU-Kommission begrüßt Zustimmung der Mitgliedstaaten zu neuen Regeln
Überarbeitete Regeln zur Arbeitskräftemobilität sollen es den Menschen in Europa erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, zu leben oder in den Ruhestand zu gehen. Gleichzeitig