Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass sich der Drei-Tages-Zeitraum gem. § 122 Abs. 2a AO nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags verschiebt, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet (Az. 3 K 3067/23).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: