Legt ein Pflichtverteidiger ohne Rücksprache mit seinem Mandanten Rechtsmittel ein, trifft Letzteren dennoch grundsätzlich die Kostenlast. Selbst bei späterer Rücknahme bleibe das Rechtsmittel dem Verurteilten zurechenbar. Auf diese Entscheidung des OLG Hamm weist die BRAK hin (Az. 3 Ws 51/25).
EuGH zum Verbraucherschutz bei der Zwangsvollstreckung eines Familienheims
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes gebieten, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek an ihrem Familienheim der