Das VG Gießen entschied, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste (Az. 4 K 148/23.GI).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht