Das VG Gießen entschied, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste (Az. 4 K 148/23.GI).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: